2021 Gutachten Heilpraktikerrecht
Am Freitag letzter Woche erhielten wir die Mitteilung, dass das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.
Nun ist es endlich soweit.
Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.
Das Bundesministerium schreibt kurz dazu:
" [...] Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden."
Das nun vorliegende Gutachten umfasst insgesamt über 300 Seiten und kann hier eingesehen werden.
Fragenkatalog und Stellungnhameverfahren des BMG als Grundlage zu einer ersten Diskussion (August 2021):
Zum Gutachten hat das BMG nun aktuell einen Fragenkatalog an die Verbände verfasst, den Sie hier einsehen können.
Zur Stellungnahme des DVP bezüglich des Fragenkataloges im Stellungnahmeverfahren des BMG gelangen Sie hier.
Zur Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften lesen Sie in kürze hier.