2022 mobile Traumaambulanz
Mobile Traumaambulanz (MTA)
Im März haben wir als DVP eV., Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine direkt an der polnisch-ukrainischen Grenze organisiert.
An der Grenze kommen derzeit kaum noch Geflüchtete an, im Gegenteil, viele Menschen machen sich auf den Weg zurück in ihre Heimat.
Im Rahmen des Projekts Ukraine-Hilfe 2022 möchten wir das Konzept an die Bedürfnisse der Geflüchteten und die aktuelle Situation anpassen und erweitern.
Basis für die Erweiterung stellen unsere bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchteten Frauen und Kindern in Przemysl dar. Die vor Ort durchgeführte Arbeit hatte einen präventiven und stabilisierenden Charakter. Im Kontakt mit den geflüchteten Frauen und Kindern haben wir immer wieder feststellen müssen, dass bei einigen von ihnen Bedarf nach Diagnostik und Therapie besteht und dass die räumliche Situation in großen Sammelunterkünften die aber diese Diagnostik erschwert und die therapeutische Interventionen teilweise unmöglich macht.
Vorort war unsere Mobilität sehr gefragt: Wir haben drei Standorte betreut und oftmals schnell auf den gemeldeten Hilfebedarf mit einem Ortswechsel reagieren müssen.
Nun wollen wir uns auf die Geflüchteten konzentrieren, die beabsichtigen, in Deutschland zu bleiben. Um den Bedürfnissen der Frauen und Kinder und den situativen Anforderungen gerecht werden zu können, haben wir beschlossen, eine mobile Trauma-Ambulanz ins Leben zu rufen. Diese soll bedarfsgerecht an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden.
Dafür wird ein Wohnmobil angeschafft, das als mobile Praxis umfunktioniert wird. Diese mobile Trauma-Ambulanz kann flexibel in Deutschland (Flüchtlingsunterkünfte, Schulen etc.) eingesetzt werden. Die Ambulanz wird mit der notwendigen Technik, Arbeitsmaterialien und Material zur Diagnostik ausgestattet.
Der Bedarf nach Hilfe (Diagnostik & Therapie) kann telefonisch oder per E-Mail an den DVP e. V. gemeldet werden. Dort wird eine Liste geführt und es werden Termine vergeben, an denen die Trauma-Ambulanz vor Ort tätig werden kann.
Es handelt sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Übungsleiterpauschale ist jedoch denkbar.