2023 empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang des Jahres Auftragsunterlagen für ein neues Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht.
Der Koalitionsvertrag der vergangenen 19. Legislaturperiode hatte vorgesehen, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte in Erfüllung dieses Auftrags ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtet worden ist. Auf Grundlage des Rechtsgutachtens hat das Bundesministerium für Gesundheit darüber hinaus einen Diskussionsprozess mit den Bundesländern und Verbänden initiiert. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sowie Erkenntnisse aus dem Diskussionsprozess weisen auf eine unzureichende Daten- und Faktenlage hin, die weitere Arbeiten und künftige Entscheidungen erschwert. Zur Verbesserung dieser Daten- und Faktenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse soll ein empirisches Gutachten repräsentative Daten erheben.
Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patientinnen und Patienten. Der Auftrag umfasst zwei Lose.
Los 1 - „Heilpraktikererlaubnis und Sektorale Heilpraktikererlaubnisse“ - betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in der Physiotherapie. Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.
Los 2 - „Patientinnen und Patienten“ - betrachtet Fragestellungen zu den Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie zu den Patientinnen und Patienten von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen in der Psychotherapie und in der Physiotherapie.
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