Urteil: Masterabschluß in Psychologie eröffnet Zugang zur Psychotherapeutenausbildung

Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Psychologie an einer inländischen Universität reicht als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten – auch wenn zuvor kein Bachelorstudiengang absolviert wurde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. (Ärzteblatt 24.8.2017)

 

Der DVP setzt sich grundsätzlich für breite Zugangsvoraussetzungen vieler Berufsgruppen zur Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein und begrüßt das Gerichtsurteil in dem eine Sozialpädagogin mit ihremBachelorabschluss in Sozialpädagogik und Masterabschluss in Psychologie gerichtlich die Erlaubnis zur Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erwirkt hat.

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https://m.aerzteblatt.de/news/77824.htm