Stellungnahme des Deutschen Dachverbandes für Psychotherapie (DVP) e.V. zum Arbeitsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung
Der Deutsche Dachverband für Psychotherapie (DVP) begrüßt die Reform der Psychotherapieausbildung und befürwortet die Einrichtung eines grundständigen Studienganges Psychotherapie mit anschließender Fachweiterbildung.
Es fehle aber im jetzt vorliegenden Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) eine Regelung für psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker. Zwar werde das Bundesgesundheitsministerium dieses Jahr neue Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern veröffentlichen, aber damit auf dem Feld der psychotherapeutischen Versorgung etwas verbessert werde, müssen auch psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung mit ins Boot genommen werden.
Der Vorsitzende des DVP Karl Nielsen: „Aufgrund der aktuellen Veränderungen des Heilpraktikergesetzes ergibt sich ethisch, fachlich und logisch zwingend die Notwendigkeit einer qualifizierten psychotherapeutischen Ausbildung für einen Heilpraktiker für Psychotherapie."
Die Reform der Ausbildung gäbe vor diesem Hintergrund eine Chance zur weiteren Qualitätsverbesserung für psychotherapeutisch Tätige. Der DVP hält es daher für sinnvoll neben dem Ärztlichen und dem Psychologischen Psychotherapeuten einen vergleichbar qualifizierten Heilpraktischen Psychotherapeuten einzuführen.
Im Sinne der europäischen Entwicklung biete sich als Qualifikationsnachweis für Heilpraktiker für Psychotherapie das European Certificat for Psychotherapy (ECP) der European Association for Psychotherapy (EAP) an, für das in Deutschland der Deutsche Dachverband für Psychotherapie (DVP) zuständig sei.
Nielsen: „Diese heilpraktischen Psychotherapeuten kennen sich auch in weiteren Therapieformen aus und bieten dem Klienten dadurch eine Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie. Das beste Beispiel dafür ist Österreich mit 23 genehmigten Psychotherapierichtungen. Der Patient kann dann zu Recht erwarten, dass er auch beim zugelassenen psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker Fachkompetenz in Anspruch nehmen kann."